Aufruf gegen Patent auf Bier
Aufruf: Keine Patente auf Bier!
Sie erstrecken sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung durch die Brauereien sowie das damit produzierte Bier. Diese Patente beruhen auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Pflanzen. Zwar haben sowohl die EU-Kommission als auch die Regierungen der EU-Staaten jüngst noch einmal klargestellt, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht nicht patentiert werden dürfen, doch das Europäische Patentamt ist offenbar nicht bereit, sich in Zukunft auch daran zu halten, sondern will weiterhin Patente auf zufällige Mutationen erteilen. Die Organisationen fordern daher, dass die Politik jetzt dafür sorgt, dass die bestehenden Schlupflöcher schnellstmöglich geschlossen werden.
Gefährliche Monopolmacht
Der Einsatz der Gerste soll das Brauen billiger und das Bier länger haltbar machen. Die Brauereikonzerne können somit gleich zweimal verdienen: am Verkauf des Biers und am Anbau der Gerste. Zugleich können sie aber auch andere Züchter daran hindern, eine noch bessere Gerste zu züchten. So weiten die Konzerne ihre Marktmacht weiter aus – zum Schaden von Landwirten, Züchtern, anderen Brauereien und der VerbraucherInnen.
„Wenn zufällige Mutationen im Erbgut von Pflanzen ausreichen, um Gerste und Bier als Erfindung zu beanspruchen, stimmt das ganze Patentsystem nicht. Die Politiker sollten diesem Treiben nicht länger zusehen, sondern dafür sorgen, dass in Europa die Interessen der Verbraucher Vorrang vor den Interessen der Konzerne haben“, sagt Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland.
Zufall als "Erfinder"
Geht es nach den Vorstellungen des Europäischen Patentamts, wären aber Pflanzen und Tiere, bei denen natürliche Mutationen entdeckt oder bei denen zufällige Mutationen ausgelöst werden, auch in Zukunft patentierbar. Im Bereich der konventionellen Züchtung beruht etwa die Hälfte der erteilten Patente auf derartigen „zufälligen Erfindungen“.
„Solange Patente auf Pflanzen und Tiere mit zufälligen Mutationen erlaubt sind, bleibt das Verbot der Patentierung konventioneller Züchtung weitgehend unwirksam. Wir brauchen hier dringend eine Klarstellung seitens der Politik“, sagt Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben!“. „Unsere Recherche zeigt, dass diese Patente einen großen Anteil im Bereich der konventionellen Zucht ausmachen.“
Die Patente der Firmen Carlsberg und Heineken erstrecken sich nicht nur auf Braugerste, das Brauen von Bier und das Bier selbst, sondern auch auf alle Gerstenpflanzen mit den beanspruchten Eigenschaften, unabhängig davon, wie sie gezüchtet wurden. Deswegen fordern die Organisationen, dass auch die Reichweite der Patente klar begrenzt wird.
„Die derzeitige Praxis des EPA bedeutet, dass eine Firma, die beispielsweise per Gentechnik Pflanzen oder Tiere mit bestimmten Eigenschaften herstellt, auch Pflanzen oder Tiere mit diesen Eigenschaften beanspruchen kann, die mit ganz anderen Verfahren gezüchtet oder in der Natur entdeckt werden“, sagt Christoph Then für die Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“. „Wenn man hier keine rechtlich wirksame Grenze zieht, können die Verbote viel zu leicht ausgehebelt werden.“
Interessengerichtete Gesetzesauslegung
Die Organisationen weisen darauf hin, dass das EPA schon in der Vergangenheit aus eigenen wirtschaftlichen Interessen heraus immer wieder versucht hat, die Patentverbote durch juristische Tricks auszuhebeln. Sie fordern, dass die Politik es nicht länger dem EPA überlässt, über die Auslegung der Verbote zu entscheiden.
Der Appell richtet sich unter anderem an den deutschen Bundesminister für Justiz, Heiko Maas. Die beteiligten Gruppen und Verbände erwarten, dass die 38 Mitgliedsländer des EPA, zu denen auch Deutschland und die Länder der EU gehören, in der ersten Hälfte 2017 auf einer Sitzung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation einen Beschluss darüber fassen, wie die bestehenden Verbote in Zukunft ausgelegt werden sollen. Die Nichtregierungsorganisationen fordern, dass Maas sich auf dieser Sitzung für lückenlose Verbote einsetzt. Auch heute und morgen tagt der Verwaltungsrat des EPA in München – Beschlüsse werden allerdings frühestens auf der nächsten Sitzung im Juni 2017 erwartet.
Unterzeichner des Appells
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL, Deutschland), Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen in der EKD (AGU, Deutschland), Arche Noah (Österreich), Bioland (Deutschland), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Bund Naturschutz in Bayern (BN), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW, Deutschland), Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN, Deutschland), Die freien Bäcker, FIAN (Deutschland), Frosamlerne (Dänemark), Gen-ethisches Netzwerk (Deutschland), Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB, Deutschland), Kein Patent auf Leben! (Deutschland), Keine Patente auf Saatgut! (Europa), Kultursaat e. V. (Deutschland), Landesforeningen Praktisk Økologi (Dänemark), IG Nachbau (Deutschland), IG Saatgut (Deutschland), NOAH – Friends of the Earth (Dänemark), Plataforma Transgénicos Fora (Portugal), ProSpecieRara (Schweiz), PublicEye (Schweiz), Sambucus (Deutschland), Save our Seeds (SOS, Deutschland), SLOW (Dänemark), Slow Food Deutschland (und Dänemark regional), Swissaid (Schweiz), Umweltinstitut München (Deutschland), Verband Katholisches Landvolk e. V. (Deutschland), Zivilcourage (Deutschland).
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Slow Food Deutschland e. V. mit dem Organisationsbündnis.
Grafik oben: © MoreVector, Genzi/Shutterstock.com
Mehr Informationen:
Einspruch gegen Patent auf Bier (Meldung vom 20. Januar 2017)
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