Weiterer ‘Gentechnik-Monster-Mais’ vor Zulassung für Import
Der gentechnisch veränderte Mais ist zentraler Bestandteil einer Geschäftsstrategie, die darauf beruht, patentiertes Saatgut und Herbizide im Doppelpack zu verkaufen. Dies geht mit erheblichen Belastungen für Mensch und Umwelt einher: Da die Gentechnik-Pflanzen Resistenzgene gegen mehrere Unkrautvernichtungsmittel in sich tragen, können sie mit hohen Dosierungen und Mischungen spezieller Unkrautvernichtungsmittel gespritzt werden. In der Folge kann die Ernte dieser Pflanzen hohe Rückstandsmengen von Herbiziden, ebenso wie die Bt-Insektengifte aufweisen.
Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren bereits ähnliche Gentechnik-Mais-Varianten zugelassen. In keinem Fall wurden die Kombinationswirkungen der verschiedenen Giftstoffe, die in entsprechenden Lebens- und Futtermitteln zu finden sind, auf gesundheitliche Effekte getestet. EU-Kommission, EFSA und Industrie vertreten die Auffassung, dass genaue Untersuchungen kombinatorischer Wirkungen nicht nötig seien.
Diese Annahme ist jedoch mehr als fraglich: Erst vor kurzem wurden Unterlagen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die EFSA die Auswirkungen der Bt-Toxine auf das Immunsystem nicht korrekt bewertet hat. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bt-Toxine Allergien und andere Immunreaktion auslösen können. In einigen Produkten des Gentechnik-Maises können sehr hohe Konzentrationen der Insektengifte vorhanden sein. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen der Rückstände der Herbizide sind äußerst umstritten, hier fehlen viele notwendige Daten.
„Anstatt dem Schutz von Gesundheit und Umwelt Priorität einzuräumen, gibt es bei der EFSA freie Bahn für internationalen Handel und die Interessen der Konzerne“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Und obwohl die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer und das EU-Parlament sich wiederholt gegen derartige Zulassungen ausgesprochen haben, ist es wahrscheinlich, dass die EU-Kommission erneut grünes Licht geben wird.“
Testbiotech will über den Weg der EU-Gerichte genauere Untersuchungen verpflichtend machen (Verfahren C-82/17 P). Leider sieht es nach einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Generalanwaltes des EU-Gerichtes nicht danach aus, als ob das Gericht weitere Untersuchungen zur Auflage machen würde. Die Entscheidung wird für 2019 erwartet.
Quelle: Pressemitteilung von Testbiotech vom 26.02.2019