Protest erfolgreich: Null bleibt Null!
Eine Mehrheit der Ministerpräsidenten lehnte am Freitag einen Vorstoß von Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ab, der zu einer Aufweichung des Reinheitsgebots für Saatgut geführte hätte. Hintergrund: In der EU ist Gentechnik im Saatgut verboten. Bei Importen kann es aber vorkommen, dass Spuren gefunden werden. Denkbar wäre deshalb ein Grenzwert, der nur geringfügig über Null liegt, mithin die Einführung einer Messtoleranz. Eine solche "technische" Definition von Gentechnikfreiheit widerspricht jedoch nach Auffassung von Slow Food Deutschland dem Nulltoleranz-Gebot in der EU: Wenn im Saatgut Verunreinigungen gefunden werden, dann ist es nicht verkehrsfähig und muss zurückgezogen werden. Einen Interpretationsspielraum darf es hierbei nicht geben, da sonst eine schleichende und weitflächige Verunreinigung der Landwirtschaft mit genmanipulierten Organismen nicht mehr zu verhindern ist.
Slow Food Deutschland bedankt sich bei allen Mitgliedern, die mit ihrer Unterschrift zum Erfolg des Appells beigetragen haben. Es gilt weiterhin jede gentechnische Verunreinigung von Saatgut zu verhindern. Für Saatguterzeuger müssen flächendeckende Selbstkontrollen eingeführt werden. Für anfallende Kosten bei der Auffindung von Verunreinigungen muss das Verursacherprinzip gelten.
Bild: Bleibt Gentechnik frei - Feld bei Buchendorf in Oberbayern | Katharina Heuberger