Rechtshinweis
Bitte beachten Sie auch das internationale Reglement
Hinweise zum Marken-, Vereins- und Urheberrecht
Schutz der Wort- und Bildmarke
"Slow Food" und das Schneckenlogo sind eine international geschützte Wort-/Bild-Marke, deren Nutzungsrechte in Deutschland ausschließlich beim Verein Slow Food Deutschland e.V. liegen (Lizenzvertrag "National Protocol"). Das gilt auch für Schreibweisen wie "Slowfood".
Slow Food Deutschland bestimmt selber, unter welchen Bedingungen Dritte die Wort-Bild-Marke benutzen dürfen. "Slow Food" allein darf nur auf internationaler Ebene, "Slow Food Deutschland e.V." nur auf nationaler Ebene benutzt werden. Es gelten bestimmte Regeln für die Farbgebung, Verfremdungen sind nicht zulässig. Convivien dürfen das grüne Logo mit dem Namenszusatz des Conviviums benutzen. Die zulässige Schrift ist die Bauer Bodoni Roman.
Förderer dürfen nur das jeweilige Jahreslogo benutzen, das ihnen von der Geschäftsstelle zugesandt wurde. Mitglieder ohne Vereinsämter im Sinne der Satzung oder ohne eine besondere Beauftragung durch den Vorstand sind nicht berechtigt, Vereinsnamen und Schnecke als Namenszusatz zu benutzen.
Internet
Nicht erlaubt sind Internet-Domains mit dem Namensteil slowfood, slow-food usw. Nur die Convivien dürfen solche Kombinationen mit ihrem Namen einrichten, wenn der Domaininhaber die Rechte treuhänderisch wahr nimmt.
Nicht zulässig ist die Nutzung des Schlüsselworts "Slow Food", "Slow-Food" oder "Slowfood" in Meta-Daten von Quelltexten von Internetseiten, bei der Werbung über Google und andere Suchmaschinen, bei Internetbörsen oder Internet Communities. In Missbrauchsfällen muss Slow Food Deutschland mit Abmahnungen dagegen vorgehen.
Medien
Wenn Printmedien in ihrer Berichterstattung über Slow Food das Logo zu Illustrationszwecken benutzen wollen, müssen sie vorher eine Anfrage an presse@slowfood.de richten. Die Verwendung in Katalogen und reinen PR-Publikationen ist in der Regel nicht zulässig.
Produkte
Auf Produkten, also Etiketten usw., darf die Wort-Bild-Marke generell nicht benutzt werden, auch nicht von Förderern. Allein der Vertragspartner von Slow Food Deutschland e.V. darf Merchandising-Produkte mit der Schnecke herstellen lassen und vertreiben.
Urheberrechtsschutz
Die Inhalte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtliches Eigentum von Slow Food Deutschland, sofern nicht im Einzelfall ein anderes Copyright angegeben ist. Auch die Termindatenbank darf nicht kopiert werden. Pressemitteilungen und Texte im Bereich "Presse" dürfen genutzt werden. Das gilt auch für die zum Download angebotenen Fotos (ggf. mit den angegebenen Quellenvermerken), allerdings nur dann, wenn ihre Verwendung im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Slow Food steht.
Rechtsstatus
Slow Food Deutschland e.V. ist ein eingetragener, gemeinütziger Verein und eine Non-Profit-Organisation auf ehrenamtlicher Basis. Er entspricht einem Idealverein nach BGB und tritt auch international nicht als Vermarkter auf. Allein der Verein vertritt Slow Food in Deutschland juristisch nach außen. Die Convivien, also die örtlichen und regionalen Tafelrunden, sind keine juristischen Personen, können also aus sich heraus keine Geschäftstätigkeiten ausüben. Sie haben keine eigene Finanzverwaltung sondern rechnen ihre Auslagen mit dem Verein ab. Die Convivien entsprechen nicht Ortsverbänden von überregionalen Verbänden, die im vereinsrechtlichen Sinne an der Willensbildung von unten nach oben teilnehmen. Allerdings sind Mitwirkungsrechte der Convivienleitungen im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Convivienleitertagungen in der Satzung festgelegt. Für die Mitglederversammlungen gilt das Vollversammlungs-Prinzip. Gliederungsebenen zwischen den Convivien und dem Verein gibt es nicht, insbesondere keine Landesverbände.