EuGH-Urteil zu Saatgut

12.7.2012 - Die Zulassung von Saatgut ist in Europa teuer. Das Geschäft ist daher in der Hand einiger weniger Konzerne, die es sich leisten können. Jetzt stärkt der Europäische Gerichtshof die Rechte von Bauern – und die Biodiversität.

EuGH: Bauern dürfen mit altem Saatgut handeln

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Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten und amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und verkaufen. Das hat der EuGH in einem neuem Urteil entschieden. Damit scheiterte im Wesentlichen die Klage des industriellen Saatgut-Herstellers Graines Baumax, der dem in Frankreich entstandenen bäuerlichen Netzwerk Kokopelli den Handel mit 233 alten Saatgutsorten verbieten wollte (Az: C-59/11).

Ausnahme zum Erhalt der genetischen Vielfalt

Die entsprechende Saatgut-Richtlinie verböte den Eigenhandel nicht, so die Richter. Zur Begründung verwiesen sie auf eine Ausnahmeregelung zu dem in der EU-Saatgutrichtlinie bestimmten Handelsverbot nicht zugelassener Sorten. Diese Ausnahme hatte das Europäische Parlament 2009 zugunsten kleiner bäuerlicher Saatguthersteller verabschiedet, die seither Saatgut ihrer alten Gemüsesorten in einem vereinfachten Zulassungsverfahren vermarkten dürfen und damit zur Erhaltung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft beitragen.

Nach der EU-Saatgutrichtlinie dürfen eigentlich nur Sorten in den Handel gelangen, die amtlich registriert wurden. Voraussetzung dafür ist unter anderem der kostenaufwändige Beleg, dass sich diese Sorten über mehrere Zyklen hinweg als beständig erweisen und ihr Erscheinungsbild sich nicht verändert.

Foto: Salatsamen | K. Heuberger

Mehr Informationen:

Pressemitteilung des EuGH (PDF)

Pressemitteilung Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt:
EuGH bestätigt Verkaufshürden für Saatgutvielfalt

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