Küken-Schreddern

13.2.2015 - Der juristische Streit um die Massentötung männlicher Eintagsküken geht in die nächste Runde. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) kündigte Berufung gegen das Küken-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden an. Das Gericht hatte vergangene Woche entschieden, dass das millionenfache Töten der Junghühner nicht per Erlass durch eine Landesbehörde verboten werden könne. Dazu fehle die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Von Manfred Kriener.

Gericht erlaubt das Küken-Schreddern

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Nordrhein-Westfalen hatte im September als erstes Bundesland die Tötung männlicher Küken in allen 12 Brütereien des Bundeslandes zum 1. Januar 2015 per Ordnungsverfügung verbieten lassen. Dagegen hatten elf Brütereien geklagt und jetzt Recht bekommen. Das Schreddern und Vergasen der Tiere – allein in Nordrhein-Westfalen sind es jährlich 2,6 Millionen Küken, bundesweit 50 Millionen – wird also erst mal mit juristischer Deckung weitergehen. Männliche Küken der Legehennen-Linien werden nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet, weil sie weder Eier legen, noch als schnell Fleisch ansetzende Masthähnchen taugen. Dagegen protestieren seit Jahren Verbraucher und Tierschützer.

„Wir halten das Urteil für falsch, haben Berufung eingelegt und wollen ein Grundsatzurteil erzwingen“, sagte Remmels Sprecher Frank Seidlitz. Zudem sei jetzt die Bundesregierung gefordert, endlich die rechtliche Grundlage für ein Tötungsverbot zu schaffen. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt habe wiederholt erklärt, dass er das Töten der männlichen Eintagsküken ablehne. Jetzt müsse sich zeigen, ob er diesen Worten auch Taten folgen lasse oder nur ein Ankündigungsminister bleibe. Auch das Bundesland Niedersachsen hatte ein Verbot für das Töten der Küken erwogen, bisher aber noch nicht durchgesetzt.

Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Urteil erklärt, die Massentötung der Küken sei „seit Jahrzehnten sowohl im In- als auch im Ausland üblich“ und werde als „gerechtfertigt“ angesehen, weil es keine Alternativen dazu gebe. Weder die Vorab-Geschlechtsbestimmung im Ei, noch das Zweinutzungshuhn oder das Aufziehen der männlichen Tiere seien wirklich praxistauglich. Deshalb „stünden die Brütereien bei einem Tötungsverbot vor dem Aus“. Per Güterabwägung hatte das Gericht die Berufsfreiheit der Brütereien höher bewertet als den Paragraphen 1 des Tierschutzgesetzes, wonach kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.

Tierarzt Rupert Ebner, Vorstandsmitglied von Slow Food Deutschland, sagte, das Mindener Urteil sei nur eine Zwischenetappe und noch keine endgültige Niederlage. Jeder vernünftige Mensch müsse einsehen, dass die Praxis des Kükenschredderns unakzeptabel und unethisch sei. Der Gedanke daran verderbe Millionen Verbrauchern den Genuss am Frühstücksei. Jetzt müsse eine bundesweite Regelung her, um die Massentötungen zu stoppen. Auch für die Beschäftigten in den Brütereien sei dies eine unerträgliche Belastung.

Der Deutsche Tierschutzbund forderte Bundes-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, endlich „seine Hausaufgaben“ zu machen und mit konsequenter Gesetzgebung gegen die Massentötungen vorzugehen: „Herr Schmidt, jetzt gibt es keine Ausreden mehr!“ BUND-Landwirtschaftsexpertin Reinhild Benning forderte Minister Remmel auf, alle Berufungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen, um klarzustellen, dass Tierleid in diesem Ausmaß nicht durch die Berufsfreiheit der Brütereien gedeckt werden könne.

Bild oben: Millionen frisch geschlüpfter männlicher Küken werden in Deutschland getötet. | © Marlene Hinterwinkler

Mehr Informationen:

Slow Thema: Tiere in der Landwirtschaft

Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW zum Gerichtsurteil zum Töten von Eintagsküken

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