Einspruch gegen Patent auf Bier
Einspruch: Patente auf Gerste und Bier sollen widerrufen werden
Die Einsprechenden gehen davon aus, dass die Gerste unter das Verbot der Patentierung von konventioneller Züchtung fällt. Erst jüngst hatte die Europäische Kommission bestätigt, dass sowohl die Verfahren zur Züchtung als auch die daraus resultierenden Pflanzen und Tiere nicht patentiert werden dürfen.
Umstrittene Richtlinienauslegung
Das EPA wendet eine Richtlinie der EU an, weicht bisher aber in der Rechtsauslegung erheblich von der des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission ab. Nach den vorliegenden Stellungnahmen der EU sind nur Verfahren zur gentechnischen Veränderung patentierbar. Dagegen darf konventionelle Züchtung, die auf gängigen Verfahren wie Kreuzung und Selektion und der Nutzung zufälliger Mutationen beruht, nicht patentiert werden. Im Dezember 2016 hatte das EPA reagiert und viele weitere Patenterteilungen bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Diese Entscheidung ist jedoch nur vorläufig. Unklar ist auch, ob alle Patente im Bereich der konventionellen Züchtung gestoppt wurden. In der Vergangenheit hatte das EPA immer wieder versucht, die Patentverbote durch juristische Tricks auszuhebeln.
„Wir wollen rechtliche Klarheit. Carlsberg und Heineken versuchen ihre Marktmacht auf Kosten von Verbrauchern, Landwirten und andere Brauereien auszuweiten“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Diese Patente sind nicht erfinderisch, sie beruhen vielmehr auf einem Missbrauch des Patentrechts und müssen deswegen widerrufen werden.“
Die Einsprüche wurden eingereicht von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD, Arche Noah (Österreich), Bund für Naturschutz (BN), Brot für die Welt, Campact, Evangelischer Dienst auf Lande, Gen-ethisches Netzwerk, Kein Patent auf Leben!, Keine Patente auf Saatgut!, IG Nachbau, NOAH – Friends of the Earth (Dänemark), Kein Patent auf Leben!, ProSpecieRara (Schweiz), Slow Food Deutschland, Umweltinstitut München und Verband Katholisches Landvolk e. V.
Verbot von Patenten auf Pflanzensorten
Die Patente basieren auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen. Zudem gibt es noch ein drittes Patent von Carlsberg und Heineken, das auf einer Kombination der Eigenschaften dieser Gerste durch weitere Züchtung beruht (EP2575433). Auch gegen dieses Patent ist ein Einspruch geplant. Jedes der Patente umfasst die Pflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierte Getränke. Das europäische Patentrecht verbietet Patente auf Pflanzensorten sowie auf konventionelle Züchtung.
Es wird erwartet, dass die 38 Mitgliedsländer des EPA, zu denen auch die EU-Staaten gehören, in der ersten Hälfte 2017 auf einer Sitzung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation einen Beschluss darüber fassen, wie die bestehenden Verbote in Zukunft ausgelegt werden sollen. Nichtregierungsorganisationen wie diejenigen, die von „Keine Patente auf Saatgut!“ repräsentiert werden, fordern, dass keine weiteren Patente im Bereich der konventionellen Tier- und Pflanzenzucht erteilt werden.
Die Einsprüche
Opposition against European Patent EP 2373154 B1
Opposition against European Patent EP 2384110 B1
Weitere Materialien:
Die Stellungnahme der EU-Kommission
Die Patente von Carlsberg:
Getränke aus Gerste und Malz mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid
Gerste mit reduzierter Lipoxygenase Aktivität und ein damit hergestelltes Getränk
Energiesparendes Brauverfahren
Mehr Informationen:
Pressemeldung als PDF herunterladen
Qualitätskriterien für Bier auf dem Markt des guten Geschmacks - die Slow Food Messe
(siehe § 3.10 Alkoholische Getränke)
Bild oben: Bierwerbung des Brauereikonzerns Carlsberg. | © Carlsberg
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der einsprechenden Nichtregierungsorganisationen vom 20. Januar 2017