Slow Food begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Gentechnikmethoden
Das Urteil kam gestern zur Freude vieler Verbraucherschutzorganisationen, die sich in den letzten Monaten für die klare Klassifizierung neuer Züchtungstechniken als GVO eingesetzt hatten, denn diese verändern das Erbgut von Organismen ebenfalls, nur mit unterschiedlichen Techniken. Die CRISPR-Methode ist eine Art Genschere, mit der Erbinformationen ein- und ausgeschaltet werden können, in dem man an einer exakt definierten Stelle den Erbgut-Strang - die DNA - zerschneidet, so dass die unerwünschte Erbinformation herausgetrennt wird. Im Anschluss werden die beiden Strang-Teile wieder zusammengefügt. Nach dem gestrigen Urteil des EuGH werden diese und ähnliche neue Gentechniken auch als Mutagenese-Technik eingestuft und fallen unter die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, die GVO als einen Organismus definiert, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist. Diese Einstufung neuer Gentechnik-Verfahren des EuGH verteidigt das Vorsorgeprinzip gegenüber industrieller Interessen. Nun sind die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten gefragt, die Regulierung neuer Gentechnikverfahren umzusetzen.
Marta Messa, Leiterin des europäischen Slow-Food-Büros in Brüssel, kommentierte die Entscheidung des EuGH wie folgt: „Die heutige Entscheidung sendet eine klares politisches Signal und spricht sich für Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe aus, die Biodiversität schützen, und zwar nicht nur in Europa, sondern überall auf der Welt. Slow Food wird genau im Blick behalten, ob sich die einzelnen Mitgliedstaaten daran halten, neue durch Biotechnologie veränderte Lebensmittel als genmanipulierte Organismen zu behandeln und auszuweisen. Es darf keine Lücke geben, die eine andere Auslegung erlaubt. Sowohl für die Bürger als auch für die kleinbäuerliche Landwirtschaft, die Umwelt und Biodiversität, wäre es verheerend gewesen, wenn durch Genmutation entstandene Organismen durch das Urteil nicht mit genmanipulierten gleichgesetzt worden wären“.
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