Baden-Württemberg: Update zum Volksbegehren Artenschutz
Das Bündnis kann schon zu Beginn des Volksbegehrens einen großen Erfolg verzeichnen: Die Landesregierung hat zu unserem Anliegen ein Eckpunktepapier vorgelegt und versprochen, dass
daraus ein Gesetzentwurf entsteht.
Eckpunktepapier der Landesregierung
Die Landesregierung hat uns ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, das viele unserer Forderungen aufgreift und zum Teil auch neue Vorhaben zum Artenschutz vorschlägt: Etwa ein Pestizidverbot für Privatanwenderinnen und Privatanwender oder Schritte gegen die Lichtverschmutzung. Vieles in diesem Papier ist noch vage und wir sind auch noch nicht zufrieden, dass gegen unseren sehr konkreten Gesetzentwurf nur ein bisher nicht konkretisiertes Eckpunktepapier gestellt wird. Aber wir betrachten das dennoch als Chance – und Erfolg. Zudem die beteiligten Minister dieses Eckpunktepapier mittlerweile von den beiden Regierungsfraktionen und vom gesamten Landeskabinett haben beschließen lassen. Es ist nun ein offizielles Dokument der Landesregierung. Das haben uns beide zuständigen Minister auch noch einmal per Brief bestätigt.
Mobilisierung pausieren
Der Trägerkreis des Volksbegehren – zu dem proBiene, BUND, NABU, Demeter, Naturland, Slow Food Deutschland, ÖDP, Fridays for Future, Arbeitgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, GLS Bank, Naturata und Waschbär gehören – hat entschieden, die Mobilisierung vorerst und vermutlich bis Mitte Dezember nicht aktiv weiter zu treiben. Das Volksbegehren ist damit nicht zu Ende - die Mobilisierung ruht, die Unterschriften aber können weiter abgegeben werden.
Wir wollten dem Dialogangebot der Landesregierung aber nachkommen. Außerdem haben wir wahrgenommen, dass unser Gesetzentwurf – so richtig und sinnvoll er ist – gerade bei manchen Landwirtinnen und Landwirten für Ängste sorgt. Die Landesregierung hat nun ein Angebot gemacht, diesen Konflikt im Dialog und ohne dass wir beim Artenschutz Kompromisse machen müssen, beizulegen. Wir finden: Das ist einen Versuch Wert. Schließlich haben wir uns von Beginn an als Bündnis für Bienen und Bauern gesehen. Wir sind weiter überzeugt, dass unser Gesetzentwurf funktioniert. Mit Blick auf die gesellschaftliche Lage, vertrauen wir aber auf das Angebot der Politik zu einem fairen und konstruktiven Dialog über eine Weiterentwicklung. Die Landesregierung hat nicht nur versprochen, einen Gesetzentwurf, der nicht hinter unseren Artenschutzzielen zurückbleibt, vorzulegen. Sie hat auch mehr Möglichkeiten, die Gesellschaft als Ganzes zum Artenschutz zu mobilisieren und zu verpflichten.
Wir haben deswegen mit all unseren Mitglieds-Verbänden einstimmig beschlossen, den Weg, den die Landesregierung aufgezeigt hat, zunächst mitzugehen und auch aktiv an der Ausgestaltung eines weiterentwickelten Gesetzes mitzuarbeiten. Dazu werden wir uns mit eigenen, ganz konkreten Vorschlägen aktiv einbringen.
Unter folgenden Voraussetzungen mobilisieren wir deshalb bis Mitte Dezember nicht aktiv weiter:
· Die Landesregierung wird wesentliche Punkte des Gesetzes bis Mitte Dezember 2019 konkretisieren.
· Auch die Fraktionen von CDU und Grünen müssen sich zu dem Eckpunktepapier bekennen. Ebenso müssen sich alle landwirtschaftlichen Landnutzungsverbände bekennen, denn wir wollen gemeinsam in den Dialog.
· Vertreterinnen und Vertreter des Trägerkreises des Volksbegehrens Artenschutz werden bei der Ausformulierung und Konkretisierung des Gesetzentwurfs einbezogen.
Was heißt das konkret?
· Das Volksbegehren läuft weiter, zumal es auch gar nicht ab- oder unterbrochen werden kann
· Es bleibt dabei, dass ab 18.10. die Möglichkeit besteht, in den Rathäusern zu unterschreiben
· Es wird auch sonst niemand daran gehindert, Listen mitzunehmen oder zu unterschreiben
· Keine Unterschrift verfällt
· Es gibt keinen Aufruf zu gemeinsamen Eintragungsaktionen in den Rathäusern
· Es gibt keine presseöffentlichen Aufrufe mehr zur Sammlung von Unterschriften
· Aus Websites, Schaukästen und Straßenstoppern etc. werden entsprechende Aufrufe und Möglichkeiten, das Formular herunterzuladen, entfernt
· Infostände oder Straßenaktionen zum Unterschriftensammeln sollten ab sofort nicht mehr durchgeführt werden, sie können aber in Informationsangebote zum Thema Artenschutz umgestaltet werden
· Öffentliche Podiumsdiskussionen und Infoveranstaltungen sollten nur noch mit der Intention Artenschutz durch Pestizidreduktion und Förderung der Kulturlandschaft durchgeführt werden, nicht mehr mit dem Aufhänger „Volksbegehren“.
Die politische Diskussion geht nun weiter. Wir halten den Druck aufrecht: Wenn wir Mitte Dezember erkennen, dass das, was Landesregierung und Vorsitzende der beiden Regierungsfraktionen im Landtag vereinbart haben, von den Bauernverbänden doch nicht mitgetragen und nicht nach und nach umgesetzt wird, wird der Trägerkreis des Volksbegehrens prüfen, ob wir das Sammeln von Unterschriften mit neuem Schwung fortsetzen. Bis dahin arbeiten wir aktiv mit der Landesregierung zusammen an der Formulierung des Gesetzentwurfs.
Sie möchten wir bitten, uns in diesem Dialog zu stärken. Wir werden uns dafür einsetzen, dass er transparent und auf Augenhöhe erfolgt. Bis dahin ist das Volksbegehren nicht zu Ende. Es ruht – in der Hoffnung, dass aus der Ruhe die nötige Kraft für die nächsten Schritte erwächst.