Neue Gentechnik-Verfahren sind Gentechnik
Die Verbände fordern eindringlich, das richtungsweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2018 (Rechtssache C-528/16) zur Rechtslage neuer gentechnischer Verfahren wie CRISPR/Cas und daraus entwickelter Produkte jetzt ordnungsgemäß umzusetzen.
Neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unterliegen der EU-Gentechnik-Gesetzgebung:
Das Urteil hat bestätigt: Neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unterliegen der EU-Gentechnik-Gesetzgebung. Das Vorsorgeprinzip und die Anforderungen an die Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken, das Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens vor Markteintritt sowie Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gelten uneingeschränkt auch für alle neuen GVO. Nur die konsequente Anwendung des geltenden Gentechnikrechts sichert der Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Züchterinnen und Züchter, Bäuerinnen und Bauern, Lebensmittelverarbeiter und Handel, die ohne Gentechnik wirtschaften und einkaufen wollen. Die Forschung wird vom Gentechnikrecht nicht eingeschränkt.
Statt den Deregulierungsforderungen der Gentechnik-Industrie und Lobbyisten dieser Technologien nachzukommen, muss die neue EU-Kommission jetzt konsequent für die Umsetzung des Urteils sorgen und entsprechende Maßnahmen einleiten. An erster Stelle steht, Standard-Nachweisverfahren zu entwickeln und illegale Importe zu verhindern.
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