Rezept-Tipps aus dem Netzwerk: Himmlische Hollerkiachl
Hollerkiachl ist ein traditionell saisonales Gericht in Oberbayern, das es bei uns im Mai/Juni zu allen Anlässen gibt. Oma geht dazu in den Garten, "brockt den Holler" (pflückt den Holunder) und backt diesen in der Pfanne aus.
Holunder findet man überall - egal ob auf dem Land oder im urbanen Raum - und kann von Parks, Grünflächen oder sogar aus manchen herüberhängenden Gärten geerntet werden. Achtet auf kleine schwarze Punkte beim Sammeln, dies sind Läuse, besser draußen lassen. Der gelbe Blütenstaub kann dagegen gar nicht reichlich genug vorhanden sein, er gibt Geschmack. Am besten verwendet man die Dolden des Holunderstrauchs, die gerade frisch aufgeblüht sind.
Zutaten:
- Ca. 10 Holunderblüten mit Stiel
- 2 EL Butterschmalz, alternativ Öl.
Für den Backteig:
- 1 Ei
- ca. 100g Mehl (Weizen T405/T550, Dinkel T630)
- ca. 130ml (Weiß-)Bier oder Milch
- Prise Salz & Zucker
- optional: Ein Schuss Holundersirup
Zubereitung:
In eine Pfanne 2 EL Butterschmalz geben und auf mittlerer Hitze langsam erhitzen.
Alle Zutaten für den Backteig in einer Schüssel zusammengeben und mit dem Schneebesen oder einer Gabel zu einem Teig vermengen. Der Teig soll eine dünne/flüssige Pfannkuchenteig-Textur haben und kann nach belieben angepasst werden.
Dann die Hollerblüten (bestenfalls ungewaschen) in die Teigschüssel eintauchen und dadurch mit dem Teig benetzen, anschließend in die heiße Pfanne geben und goldgelb ausbacken.
Von Vorteil ist hier, wenn die Stiele der Dolden etwas länger gelassen wurden. Dies Hilft beim Handling und dient als "Griff".
Nach dem Ausbacken kurz auf Küchenrolle abtropfen lassen, dann anrichten und die Stiele vor Verzehr (mit einer Schere) abschneiden.
Schmeckt am besten mit: Schlagsahne und Zwetschgenröster!
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Text & Bild: Paul Kleebinder
Über das Sammeln wild lebender Pflanzen und Kräuter:
Das Sammeln von Wildpflanzen und -kräutern ist eine wunderbare Beschäftigung. Wie bei allem aber geht es auch hier um das ausgewogene Maß, damit das Gleichgewicht der Natur nicht gestört und natürliche Grenzen nicht überschritten werden. Slow Food empfiehlt Verbraucher*innen daher, sich vorab zu informieren, welche Arten in welchem Gebiet gesammelt werden dürfen. Informationen dazu sind u.a. im Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung festgehalten. Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, Absatz 3 ist festgehalten:
Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.