Winzergespräch
Winzergespräche
Wir haben in Dr. Volker Steinmetz, Weinbaureferent im Regierungspräsidium Freiburg, einen sachkundigen Gast, der uns zum Stand der Umsetzung und zu den Erwartungen, und was das neue System sicher nicht leisten wird, Rede und Antwort stehen kann.
Uns steht eine grundlegende Änderung des deutschen Weinrechts durch eine EU-weite Neustrukturierung vor. In der Öffentlichkeit sind diese Neuerungen gänzlich unbekannt. Das neue europäische Weinrecht betont stärker die Herkunft der Weine und verknüpft diese mit der Qualität und dem Maß der Nutzung bzw. des Höchstertrages. Das heißt für uns in Deutschland, von der engen und mechanischen Verknüpfung von Qualitätsstufen und Öchslegraden, die bisher für die Einstufung von Weinen maßgeblich gewesen sind, Abstand zu nehmen. Damit soll das Qualitätsbild eines Weines einer differenzierteren und transparenteren Bewertung zugänglich werden. Eigentlich nichts Neues, denn schon bisher musste und wusste der Weinliebhaber die Qualität eines Weines jenseits der Öchsle durch zusätzliches Wissen einzuschätzen.
Die neuen maßgeblichen Bestimmungsfaktoren sind die geschützte Ursprungsbezeichnung und die geschützte geographische Angabe, die bisher schon Frankreich und Italien (und im 19. Jahrhundert auch in Deutschland) maßgebend gewesen sind.
Hieraus entsteht ein Dreistufen-System:
- Weine ohne Herkunftsangabe (bisherige Tafelweine)
- Weine mit geschützter geographischer Angabe (bisherige Landweine)
- Weine mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (bisherige Qualitäts-und Prädikatsweine)
Die Festlegung der geographischen Angaben oder Ursprungsbezeichnungen wird in einem Anmeldeverfahren vorgenommen. In diesem Verfahren werden sämtliche Qualitätsanforderungen eines Gebiets definiert, die in einem zentralen Register geführt werden. Durch diese Festlegungen werden alle Anderen von dem Gebrauch dieser Bezeichnung ausgeschlossen. Da ist für unsere solche Freiheiten nicht gewöhnte Winzer einiger Diskussionsstoff angesagt. Die EU-Mitgliedsländer haben nur noch bis zum Stichtag – 31.12.2011 – Zeit, die traditionellen Bezeichnungen entsprechend den neuen EU-Bestimmungen festzulegen und bei der EU-Verwaltung einzureichen, um auf diese Weise die Fortgeltung des bisherigen Systems neben dem neuen System zu ermöglichen. Wo nichts angemeldet wird, bleibt es beim Alten. Propagierter Sinn des Ganzen soll sein, hochwertigen Weinlagen besseren Schutz und Erkennbarkeit zu ermöglichen, und zusätzliche Qualitätsmerkmals wie z.B. das "Terroir" miteinzubeziehen. Dies ist aber kein Selbstzweck, sondern dient als qualitatives Aushängeschild einer grundlegenden Neubestimmung des gesamten europäischen Weinmarktes, nämlich der für das Jahr 2018 anvisierten völligen Liberalisierung des Weinbaus mit der Möglichkeit, überall Reben anbauen zu dürfen. Damit hofft man, dessen Folgen mildernd entgegenzuwirken bzw. den Prozess der Liberalisierung zu rechtfertigen. Dann soll, anders als bisher in Deutschland mit seinen lokal genau definierten Pflanzrechten, Wein überall angebaut werden können.
Vesper und Verkostung:
Wie immer bei unseren Winzergesprächen lernen wir die Weine unserer Gastgeber kennen und wird eine Vesper gereicht. Hierfür fällt ein Kostenbeitrag von 15,- € an. Um besser planen zu könnnen, bitten wir um Voranmeldung.
Udo Kauß, Mitglied im Weinbeirat des Convivium Freiburg
Weitere Informationen:
- Das neue Weinrecht der EU: was bleibt? Was ändert sich?
www.gourmetglobe.de/wein/10-artikel/678 (3 Seiten)
- Staatliches Weinbauinstitut Freiburg. Oenologischer Hinweis Nr. 3 vom
11.09.2009 www.wbi-freiburg.de (4 Seiten)
Dr. Volker Steinmetz, Weinbaureferent im Regierungspräsidium Freiburg
19.00 Uhr im Weingut Clemens und Karola Lang, Freiburg-Munzingen,
Reinachstraße 19.
Anmeldung
Info
Reinachstraße 19, Freiburg-Munzingen