Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!
Nicht hinter unserem Rücken: Wir möchten frei wählen können, uns gentechnikfrei zu ernähren, Sie auch? Dann unterschreiben Sie die Petition!
Eine starke Lobby von einigen Konzernen, Technik- und Wissenschaftsvereinigungen setzt sich dafür ein, neue Gentechnikverfahren von der Regulierung nach EU-Gentechnikrecht auszunehmen. Das würde dazu führen, dass Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ohne unabhängige Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht auf den Saatgut- und Lebensmittelmarkt kommen. Eine gentechnisch veränderte Tomate könnte dann nicht mehr von herkömmlich gezüchteten unterschieden werden.
Seit Jahren wird die Zulassung und Kennzeichnung von GVO in der Europäischen Union nach dem Vorsorgeprinzip geregelt: Nur zugelassene GVOs dürfen auf den Markt, nachdem sie auf ihre Risiken geprüft wurden. Sie müssen gekennzeichnet und rückverfolgbar sein. Das will die Europäische Kommission jetzt für neue Gentechniken aufweichen.
Nicht mit uns! Über 80 Prozent der Bürger*innen der EU wollen auch in Zukunft wissen, ob in ihrem Essen Gentechnik ist und sie wollen eine Risikoprüfung von GVO Produkten. Bäuer*innen fordern das Recht, weiterhin selbstbestimmt gentechnikfrei erzeugen zu können. Eine Deregulierung neuer Gentechniken wäre ein Frontalangriff auf unsere Wahlfreiheit und demokratische Selbstbestimmung darüber, was wir züchten, anbauen und essen.
Neue Gentechnik-Methoden, insbesondere die CRISPR/Cas Technologie, zur Veränderung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen bergen auch neue und unabschätzbare Risiken. Der oberste Gerichtshof der EU hat deshalb 2018 festgestellt: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und ist als solche zu regulieren.
Jetzt werden in Brüssel die Weichen gestellt. Deshalb fordern wir die Verantwortlichen in der Politik, insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, sich für die Beibehaltung der Regulierung auch der neuen Gentechniken einzusetzen. Das umfasst: Kennzeichnung, Risikoprüfung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz, Monitoring und Haftung.
Wir fordern:
- Auch neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen so gekennzeichnet werden, dass Verbraucher*innen, Bäuer*innen, Züchtung, Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
- Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
- Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
- EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
- Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.